Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei "unzulässig" gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer.
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