Organspende ist eine Gewissensentscheidung
Stärkung der Organspende ja – Widerspruchslösung nein
FDP-Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann findet, die Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Spahn wird der komplexen Situation nicht gerecht: „Der Staat kann so eine Entscheidung nicht übernehmen. Beim Datenschutz zum Beispiel muss der Bürger immer positiv bestätigen, da können wir das bei einer so persönlichen Entscheidung nicht anders machen“, so Strack-Zimmermann. Das Selbstbestimmungsrecht – möchte ich Organe spenden? – sei insbesondere bei solch einer gravierenden Entscheidung, die über das eigene Lebensende hinaus geht, ein extrem kostbares Gut, das nicht verletzt werden dürfe.
Sie hält eine umfassende, niedrigschwellige Aufklärung für unumgänglich: „Da sind auch unsere Kommunen gefragt: Bei jedem Behördengang, bei Beantragung von Personalausweis, Führerschein oder Wohngeld, kann die Gelegenheit genutzt werden, um den Bürger oder die Bürgerin auf die Möglichkeit der Organspende hinzuweisen. Wieso gibt man zusammen mit dem neuen Personalausweis nicht direkt einen Organspendeausweis zum Selbstausfüllen mit?“ Auch Ärzte und Krankenkassen könnten aufklären und ihre Patienten anregen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Zum Beispiel könnten auch einzelne Organe von der Spende ausgenommen werden – und die eigene Entscheidung auch jederzeit wieder geändert werden. Sie selbst besitzt schon seit vielen Jahren einen Organspendeausweis. „Für mich war das wichtig. Außerdem wollte ich meiner Familie diese Entscheidung nicht zumuten“, erklärt sie dazu.