Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Mit Netzwerfern und Störsendern gegen Putins Drohnen. Wenn das Gesetz es zulässt

Die Drohnenabwehr ist in Deutschland eigentlich Sache der Polizei. Die verfügt aber nur eingeschränkt über die technischen Mittel. 

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt deshalb nun an einer Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes arbeiten, schon bald soll ein Vorschlag präsentiert werden. 

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Europaparlament, wirft Dobrindt vor, mit der Debatte ums Luftsicherheitsgesetz „eine Nebelkerze zu zünden“. Das Innenministerium sei schließlich dafür verantwortlich, etwa Flughäfen zu schützen. Noch nie habe es in der Bundesrepublik „aufgrund der gigantischen Verschuldungsorgie so viel Geld im Haushalt gegeben, um Gefahren abzuwehren“. Dobrindt müsse „seiner Aufgabe umgehend nachkommen“.

Aber muss womöglich einmal ganz grundsätzlich diskutiert werden über Verfassung und Bundeswehr? „Wir haben eine Gesetzeslage, die aus den Erfahrungen der Kriegszeit entstanden ist und für die Friedenszeit gemacht wurde“, so Strack-Zimmermann zum SPIEGEL. So sei es klug gewesen, im Grundgesetz klar zu regeln, dass „die Bundeswehr im Innern nur im Rahmen von Amtshilfe tätig werden darf, wie zum Beispiel bei schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen“.

Allerdings müsse angesichts der heutigen, vielfältigen Bedrohungsszenarien „eine Antwort auf Putins hybride Kriegsführung gefunden werden“. Wenn die Bundespolizei weitere Hilfe benötige, könne bei der Bundeswehr um Amtshilfe gebeten werden. Darf die Armee das oder darf sie es nicht? Diese zugespitzte, grundsätzliche Frage müsse, so Strack-Zimmermann, jetzt geklärt werden. Werde hingegen „erneut eine fruchtlose Drohnendebatte ohne Entscheidung geführt, wird sich Putin aufgrund unserer Schwäche die Hände reiben und weitere Instrumente der hybriden Kriegsführung aus dem Giftschrank holen.“