FDP fordert kontrollierten Cannabis-Konsum
1,2 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren konsumieren einmal monatlich oder häufiger Cannabis: Die FDP will nun mit einer Initiative im Bundestag Modellprojekte für eine kontrollierte Abgabe erreichen.
Berlin. Die Liberalen wollen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis durchsetzen. „Es ist an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention bei Cannabis zu beschreiten. Diese bedürfen aber einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die durch wissenschaftlich begleitete Modellprojekte gewonnen werden kann“, heißt es in einem Antragsentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und am Dienstag von der FDP-Bundestagsfraktion auf den Weg gebracht werden soll. „Ziel muss es sein, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern.“ Die Bundesregierung wird in dem Text aufgefordert, die Grundlage für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass minderjährige Personen keinen Zugang zu den ausgegebenen Cannabis-Produkten haben.
Die FDP begründet ihren Vorstoß unter anderem damit, die kontrollierte Abgabe könne einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten. „Die Qualität von Cannabis-Produkten wäre so offiziell regelbar und kontrollierbar“, heißt es im Antragsentwurf. Weiter könnten durch eine Besteuerung von Cannabis-Produkten erhebliche Einnahmen erzielt werden – beispielsweise für Suchtprävention und Aufklärung. „Das Verbot von Cannabis ist angesichts von ca. 1,2 Millionen Konsumenten in Deutschland offensichtlich gescheitert“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Agnes Strack-Zimmermann dem RND. „Eine Legalisierung von Cannabis würde die Einsatzkräfte von Justiz und Polizei von Bagatelldelikten befreien, die von den Staatsanwaltschaften in den meisten Fällen sowieso zu den Akten gelegt werden. Dies würde wichtige Ressourcen für die Verfolgung wirklich schwerer Straftaten freigeben.“
Von Rasmus Buchsteiner/RND