Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Diese Spitzenkandidaten treten bei der Europawahl an

Symbolbild von Viktorya  Sergeeva via Pexels

Vom 6. bis zum 9. Juni können Bürgerinnen und Bürger der EU bei der Europawahl das neue EU-Parlament wählen. Parteien und politische Vereinigungen können noch bis zum 18. März Wahlvorschläge einreichen. Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann, welche Wahlvorschläge zugelassen werden. Die zugelassenen Listen müssen von der Bundeswahlleiterin bis zum 22. April veröffentlicht werden.

Bundesweite Listen müssen von 4000 Wahlberechtigten, Landeslisten von 0,1 Prozent (maximal 2000 Wahlberechtigten) des jeweiligen Bundeslandes unterzeichnet werden. Parteien, die im Bundestag, einem Landtag oder dem Parlament seit dessen letzter Wahl von mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen keine Unterstützungsunterschriften einreichen.

Die Wahllisten der Parteien werden von ihren Spitzenkandidatinnen oder -kandidaten angeführt, die bereits teilweise bekannt gegeben wurden. Für kleinere Parteien ist der Listenplatz 1 besonders wichtig. Wer auf diesem Platz steht, hat die größte Chancen auf den Sprung ins Europäische Parlament. Diese Spitzenkandidaten sind bereits bekannt: