Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Ausgabensperre auch für Sondervermögen der Bundeswehr

Symbolbild von Pixabay via Pexels

Das Bundesfinanzministerium hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch das Verteidigungsministerium mit einer Haushaltssperre belegt. Der Zahlungsstopp betrifft nicht nur den regulären Wehretat, sondern auch das Sondervermögen der Bundeswehr, wie aus einem Schreiben des Ressorts von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hervorgeht, das der Augsburger Allgemeinen vorliegt.

Das Sondervermögen der Bundeswehr galt bisher als nicht von den finanzpolitischen Neuregelungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Es war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine mit Verfassungsrang 2022 eingeführt worden und umfasst 100 Milliarden Euro.

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, hat bereits davor gewarnt, Ausgaben für die Bundeswehr und die Ukraine-Hilfe zu kürzen. Besonders die acht Milliarden Euro für die Ukraine müssten wegen der sicherheitspolitischen Lage gesichert werden.